Unser Leistungskonzept

  • Im Rahmen der Pflegesachleistung wird man mit einem monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 131,- € von der Pflegekasse entlastet. Die Kosten von 38,- € gelten für 3 Stunden und 45 Minuten im Monat, aufteilbar nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen. Für jede Anfahrt wird eine Anfahrtspauschale in Höhe von  7,-  € erhoben. 
     
  • Im Rahmen der Betreuung wird umfassend auf die individuellen Bedürfnisse der Betreuten eingegangen. Unterstützung der Alltagskompetenz, Mobilisierung, Spaziergänge, Ausflüge, Gespräche und ein offenes Ohr für Wünsche und die Belange der Betreuten und pflegenden Angehörigen.

    Vorlesen, Basteln oder andere Handarbeiten, Bewegungs- und Gedächtnisspiele, Hilfe bei der Terminierung, Begleitung zum Arzt, Einkäufe, Boten- und Behördengänge, Hilfe bei der Nahrungszubereitung, sowie gemeinsames Kochen und Backen. Ich unterstütze Sie dort, wo Sie es brauchen!
     
  • Bei Beschwerden und in Krisensituationen ist es wichtig, im Gespräch zu bleiben. Das offene Gespräch und konstruktive Kritik sind wichtig, um Situationen akut zu lösen und für die Zukunft zu vermeiden. Mir ist wichtig, dass jede:r Kund:in mit einem guten Gefühl meine Dienste in Anspruch nimmt und alle Sorgen und Nöte offen anspricht. Sollte es dennoch nicht möglich sein, diese Barriere zu überwinden, besteht jederzeit die Möglichkeit sich anderweitig zu informieren.
     
  • Im Abwesenheits- oder Krankheitsfall entfällt die Dienstleistung bzw. die Betreuung, sofern diese nicht nachgeholt werden kann in Absprache mit dem/r Kund:in.
     
  • Ich nehme die Europäische Datenschutzverordnung (DSGVO) sehr ernst. Ich verarbeite und dokumentieren nur Daten, die zum Sinn und Zweck der Erfüllung und Abrechnung der Dienstleistung notwendig sind. Darüber hinaus verpflichte ich mich zur absoluten Verschwiegenheit. Denn Ihre Privatsphäre ist mir wichtig!
     
  • Wichtig!!! Termine sind bis spätestens 24 Stunden vor Beginn abzusagen. In anderen Fällen behalten wir uns vor, die Leistung in voller Höhe in Rechnung zu stellen.

01

Pflegegrad 1

Die Entlastungsleistung zur Unterstützung im Alltag nach § 45 a und b SGB XI wird in Höhe von 131,- €  gewährt.  

02

Pflegegrad 2 bis 5

Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI und die Kurzzeitpflege betragen jährlich insgesamt 3.539,- €.

03

Arztverordnungen

Jeder Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung hat einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe im Krankheitsfall nach § 38 SGB XI. Bei Fragen helfe ich auch hier gerne weiter. 

04

Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden, ab Pflegegrad 2 und, wenn die Pflegeperson bereits sechs Monate pflegt.   

05

Individuelle Hilfe

Unser Phoenix Team setzt sich mit Herz und Verantwortung dafür ein, Menschen individuell zu entlasten und im Alltag zuverlässig zu begleiten. Wir unterstützen genau dort, wo Hilfe gebraucht wird – einfühlsam, flexibel und auf Augenhöhe.

Ob im Haushalt, bei Aktivitäten oder einfach mit Zeit zum Zuhören: Wir sind für Sie da, wenn Unterstützung nötig ist, und orientieren uns an Ihren persönlichen Bedürfnissen.

Sollten Sie eine Leistung benötigen, die nicht aufgeführt ist, sprechen Sie uns gerne an — gemeinsam finden wir die passende Lösung.

Unser Einsatzgebiet umfasst Morsbach und einen Umkreis von etwa 20 Kilometern. Auch wenn Sie etwas weiter entfernt wohnen, melden Sie sich gerne — wir prüfen gemeinsam, wie wir helfen können.

06

Haushaltsunter-stützende Leistung im Alltag

Haushaltsunterstützende Leistungen im Alltag sind Teil der Pflegesachleistungen, die jedem Menschen mit Pflegegrad zustehen. Der monatliche Entlastungsbeitrag für Haushaltsnahe Dienstleistungen beträgt 131,- €. Laut Budget und Kosten von 38,- € können pro Monat die haushaltsunterstützenden Leistungen 3,45 Stunden in Anspruch genommen werden.  

Die Inanspruchnahme ist individuell nach Ihren Bedürfnissen angepasst, wie Sie es wünschen. Eine individuelle Einsatzplanung kann gerne besprochen werden. Die Unterstützungsleistung kann selbstverständlich auch als Privatzahler in Anspruch genommen werden.  

07

Betreuung und Alltagsbegleitung

Während der Betreuung gestalten wir die Freizeit so, wie sie zu Ihren Interessen und Bedürfnissen passt. Ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit ist die Biografiearbeit, denn Ihre Lebensgeschichte und Erfahrungen sind wertvoll und fließen in die gemeinsame Zeit ein.

Wir begleiten Sie im Alltag und stärken Ihre Alltagskompetenzen, indem wir Sie dabei unterstützen, Ihren Alltag möglichst selbstständig in den eigenen vier Wänden zu meistern.

08

Pflegeberatung

Wir bieten Ihnen eine umfassende Pflegeberatung gemäß § 7a SGB XI und – soweit erforderlich – Besuchs- und Unterstützungsleistungen nach § 37 SGB XI.

Unsere erfahrenen Beraterinnen und Berater helfen Ihnen und Ihren Angehörigen bei der Organisation der Pflege und Betreuung, erstellen auf Wunsch individuelle Versorgungs- und Unterstützungspläne und erklären Ihnen verständlich Ihre Ansprüche gegenüber der Pflegekasse sowie mögliche Unterstützungs- und Sozialleistungen.

Unser Ziel ist es, eine optimale Versorgung für Sie sicherzustellen, Ihre Angehörigen zu entlasten und Ihnen mehr Autonomie im Alltag zu ermöglichen.

Sprechen Sie uns gerne an — wir klären gemeinsam mit Ihnen Ihre Situation, Ihre Möglichkeiten und wie wir Sie individuell unterstützen können.

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